Hinweis an alle Patienten, die in den Vorjahren im Laufe des Jahres gebührenbefreit wurden und aktuell in Deutschland zum Arzt gehen:
Bitte rufen Sie bei ihrer Krankenkasse an und erkundigen sich, ob und ab wann Sie gebührenbefreit sind. Bitten Sie die Kasse um die Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung über Ihre Gebührenbefreiung. Diese Bestätigung kann bei uns vorgelegt werden und wir können ab Vorlage der Bestätigung die Rezepte als gebührenbefreit abrechnen. Rückwirkende Abrechnungen sind leider nicht möglich.
Falls Sie jedoch schon länger gebührenbefreit sind, dann werden ihnen die Rezeptgebühren für das nächste Jahr auf ihrem Konto der Krankenkasse gutgeschrieben. Die zuviel bezahlten Rezeptgebühren verfallen nicht. Wird innerhalb von 2 Kalenderjahren keine Gebührenbefreiung in Anspruch genommen, kann der Betrag von der Krankenkasse ausbezahlt werden. Dies muss direkt bei der Krankenkasse beantragt werden.
In der ÖGK-, SVS- oder BVAEB-App auf ihrem Handy ist sofort ersichtlich ob Sie gebührenbefreit sind. Auch dies gilt als Nachweis. In diesen Apps sind auch ÖSTERREICHISCHE elektronische Rezepte sichtbar.
Bei Fragen zu diesen Themen steht Euch das Team der Walsertal-Apotheke gerne zur Seite.
ÖGK: Servicestelle Hirschegg +43 5 0766-195415 oder unter egg_at_oegk.at
SVS Kundencenter: 050 808 808
BVAEB-Servicestelle: 050405 29700